Ihr Browser unterstützt diese Präsentation nicht. Sie sehen deshalb eine vereinfachte Version.

Benutzen Sie eine aktuelle Version von Chrome, Safari, Firefox oder Edge.

pollslide

Der Plan

  1. Wirksamkeit: lesen, verstehen, beachten
  2. Mythen um Warnhinweise
  3. Probleme mit der Risikobeurteilung

Karsten Voß

Wirksamkeit

Wir sollten uns mehr verständnispsychologischen Fragen widmen. Was Normen fordern wird von Anwendern sowieso nicht verstanden.

Johannes Graubner

Achtung Lebensgefahr

http://www.schnuerle-shop.de/

Vorsicht Spannung

https://www.printengel.de/

Warnung Video

https://i.ebayimg.com/

Kühlturmemission

http://maerkischer-bote.de/

Normen beschreiben den Stand der Technik, auch hinsichtlich Didaktik.

Die Einhaltung von Normen ist nachprüfbar.

Wenn man von Normen abweicht, sollte die eigene Lösung nachweisbar mindestens gleichwertig sein.

Wann ist ein Warnhinweis wirksam?

  1. Er wird gelesen.
  2. Er wird verstanden.
  3. Er wird beachtet.
SSL-Warnung
SSL-Warnung
brain activity for warnings

https://neurosecurity.byu.edu/media/Anderson_et_al._CHI_2015.pdf

https://youtu.be/qUJPsxVImPE

Je mehr Warnungen, desto weniger werden sie bemerkt.

Komplexe Zusammenhänge werden in der Situation einer Warnung nicht verstanden.

Sicherheitshinweise können Warnhinweise ersetzen oder ergänzen.

Statt zu warnen, müssen wir zum richtigen Handeln anleiten.

Dietrich Juhl

Ein Warnhinweis ist angebracht, wenn eine Gefährdung unerwartet entsteht.

Dabei beachten:

Mythen

In der ANSI steht das Gegenteil von dem, was Viele glauben.

Dieter Gust

Die ANSI Z535.6 verbietet unnötige Wiederholungen.

Die ANSI fordert nicht, dass jede „safety message“ mit einem Signalwortfeld beginnt.

Die ANSI fordert nicht, dass jeder Warnhinweis explizit über Art der Gefährdung, Vermeidung und Folgen der Nichtvermeidung informiert.

Die S.A.F.E.-Regel

ist kein Gesetz.

Was ist die „Quelle der Gefahr“?

Die Gefährdung ist die potenzielle Quelle eines Schadens.

„Kapitelbezogene Warnhinweise/​Sicherheitshinweise“?

Sicherheitshinweise gehören in ein Sicherheitskapitel.

Einzelne Sicherheitshinweise werden nicht mit einem Signalwort oder Signalwortfeld ausgezeichnet.

Warnhinweise gehören in den Kontext, in dem eine Gefährdung entstehen kann.

Warnhinweise und Sachschäden

Warnungen vor Sachschäden sind keine Warnhinweise.

ANSI Z535.6 erlaubt unter bestimmten Bedingungen, Warnungen vor Sachschäden so ähnlich wie Warnhinweise zu gestalten.

Rechtssicherheit

Gibt es Formulierungen, mit denen man sich juristisch absichern kann?

„Bedienung nur durch unterwiesenes Personal“

„Jeder … muss die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben.“

„Geltende Vorschriften einhalten.“

„Haftungsbeschränkung

Sämtliche Informationen in diesem Handbuch dürfen nicht als Sachmängelhaftung durch [Hersteller] aufgefasst werden, dass der [Produktname] bei Befolgung aller Sicherheitsanweisungen keine Verletzungen oder Schäden verursacht.“

Benutzerinformation ist eine Schutzmaßnahme

Vor Haftungsansprüchen ist man geschützt, wenn am Produkt alle Schutzmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik umgesetzt sind.

Wer anderen Gefahr bereitet, dem bereiten die anderen auch Gefahren.

Lü BuWei

Risikobeurteilung

Problem 1:

Es wird keine Risikobeurteilung durchgeführt.

Problem 2:

Die Risikobeurteilung enthält sehr viele Restrisiken, vor denen gewarnt werden muss.

Ja sind Sie denn noch ganz

dicht?

Jens-Uwe Heuer-James

Risiken realistisch einschätzen.

Nur vor Risiken warnen, die vernünftigerweise zu erwarten ist.

Nicht jeder beobachtete Schaden muss zu einer weiteren Risikominderungs­maßnahme führen.

Problem 3:

Die Risikobeurteilung enthält ausformulierte Warnhinweise.

Warnhinweis in Risikobeurteilung

Nicht jede sicherheitsrelevante Information ist ein Sicherheitshinweis oder ein Warnhinweis.

Noch einmal: Benutzerinformation ist eine Schutzmaßnahme. Technische Redakteurinnen und Redakteure sind Fachleute für Benutzerinformation.

Risikobeurteilung ist ein Prozess. Benutzerinformation ist ein Teil davon.

Karsten Voß | ZINDEL AG | Weniger warnen! | 2017-12-04 | tekom RG Nord